Ihr
Rechtsbeistand

bei Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Service

Ich begrüße Sie herzlich zu meinem umfangreichen Angebot!

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen mein Tätigkeitsfeld näher bringen und Ihnen
wichtige Hinweise zum Umgang mit Forderungen geben.

Mahnverfahren

Jeder, dem heute ein Forderungsanspruch zusteht, muss auf einen schnellen und effektiven Forderungseinzug zurückgreifen können.

Wer eine Forderung erfüllt haben will, muss so schnell wie möglich heraus finden, ob es sich beim Schuldner um einen „zahlungsunwilligen“ oder „zahlungsschwachen“ Kunden handelt. Dabei hilft in vielen Fällen schon eines meiner Mahnschreiben, das dann zu einer außergerichtlichen Lösung gegebenenfalls im Wege der Teilzahlung führt. Selbstverständlich ermittle ich die gültige Anschrift des Zahlungspflichtigen und stelle fest, wie sich die Inhaber- /Vertreterverhältnisse innerhalb eines Unternehmens gestalten.

Sollte es außergerichtlich zu keiner Lösung kommen, setze ich das Mahnverfahren vor Gericht fort: Ein Titel muss erwirkt werden, der eine Vollstreckung innerhalb der nächsten 30 Jahre ermöglicht. Nur so lässt sich ausschließen, dass Ihre Ansprüche nach den gesetzlichen Fristen wesentlich früher verjähren und Sie Geld verlieren.

Vollstreckungsverfahren

Nach Vorlage eines rechtskräftigen Titels werden von mir sämtliche sich bietende Maßnahmen der Vollstreckung geprüft und entsprechend durchgeführt. Das beinhaltet:

  • Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

  • Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung &Vermögensauskunft

  • Das Stellen eines Insolvenzantrags

  • Die Vollstreckung in das Grundbuch / Sicherungshypothek / Zwangsversteigerung

  • Die Pfändung des Einkommens / Taschengeldanspruch / Ansprüche gegen Dritte

  • Weitere individuelle Vollstreckungsmaßnahmen

Dabei wäge ich stets die meinen Mandanten entstehenden Gebühren und Auslagen gegen den zu erwartenden Erfolg ab, damit die Kosten für das Verfahren nicht am Ende höher sind als der Erlös. Sollte sich aus den Vollstreckungsmaßnahmen eine Ratenzahlung des Schuldners ergeben, werden die entsprechenden Vereinbarungen mit einem Schuldanerkenntnis, einer integrierten Abtretung und einer Widerrufsklausel bei Nichterfüllung schriftlich fixiert. Eine aufgenommene Ratenzahlung wird so lange überwacht, bis der letzte Cent auf Ihrem Konto ist.

Auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs im Zuge der Vollstreckung hat vielen meiner Mandanten geholfen, zum Beispiel wenn die Lage des Schuldners zunächst aussichtslos erschien, weil dieser nur über geringe Einkünfte verfügt oder unter Umständen ein Insolvenzverfahren drohte.

Besonderes Angebot

Gerne befasse ich mich auch mit älteren Titeln nebst umfangreicher Vollstreckungsunterlagen. Ich erziele regelmäßig auch in solchen Fällen Erfolge, in denen bisher noch nichts erreicht werden konnte und dem Gläubiger lediglich erhebliche Kosten entstanden sind. Hier werden dann individuelle Maßnahmen erforderlich, um mit dem Schuldner einen Kontakt herzustellen, ihn zur Zahlung zu bewegen und einen optimalen Abschluss zu erreichen. Die Vorlage einer Bescheinigung des Gerichtsvollziehers nach § 32 GVGA oder eine abgegebene Vermögensauskunft stellen für mich noch nicht den erfolglosen Abschluss der Akte dar – Im Gegenteil:
Gerade durch die erfolgreiche Bearbeitung dieser vermeintlich hoffnungslosen Fälle hat sich mit vielen meiner Mandanten eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit über Jahre hinweg entwickelt.